Nützliche Informationen rund um den Aufenthalt

Krankheit und Unfall

Alle Klientinnen müssen sich gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichern. Unfallversichert sind GAP-Klientinnen, die mehr als
8 Std./Woche arbeiten.

Haftpflicht

Die Klientinnen haben eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Privates Mobiliar und persönliche Gegenstände

Privates Mobiliar und persönliche Gegenstände sind durch unsere Institution im Rahmen der üblichen Hausratversicherung gegen die Risiken Feuer, Wasser, Elementarschäden sowie gegen Einbruch und Beraubung versichert.

Ferien

Unsere Klientinnen können jederzeit Ferien machen. Abwesenheiten sind spätestens in der Vorwoche mit der Bezugsperson des jeweiligen Bereichs abzusprechen. 

Kontakt

Monika Pellegrini
Bereichsleiterin Wohnen
T 062 825 27 57
monika.pellegrini@heimgaerten.ch