UNO-Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Die Heimgärten Aargau machen es sich zur Aufgabe, Menschen mit Beeinträchtigung dabei zu unterstützen und ihre Möglichkeiten zu erweitern und zu stärken.

 UNO-BRK (PDF, 0.5 MB)