Wohnen und Inklusion – lieber leben lernen als gelebt zu werden.
Im «Betreuten
Wohnen» können auch Klientinnen in sozialer Notlage mit oder ohne
IV-Rente bzw. IV-Anmeldung aufgenommen werden. Das «Betreute Wohnen» ist für
selbständigere Klientinnen gedacht, die auf weniger Unterstützung angewiesen
sind. Die Wohnungen sind nahe bei den Standorten gelegen, die Unterstützung der
Klientinnen erfolgt je nach Bedarf und wird individuell geregelt. Die
Dienstleistungen können punktuell und den Bedürfnissen der Klientin
entsprechend in den Wohnhäusern bezogen werden.
Bei dieser Wohnform
schliesst die Klientin mit dem Heimgärten Aargau einen Pensionsvertrag ab. Die
Heimgärten treten als Mieterin der Wohnung auf. Die Wohnungen sind möbliert.