Betreutes Wohnen (nicht BKS)

Wohnen und Inklusion – lieber leben lernen als gelebt zu werden.

Im «Betreuten Wohnen» können auch Klientinnen in sozialer Notlage mit oder ohne IV-Rente bzw. IV-Anmeldung aufgenommen werden. Das «Betreute Wohnen» ist für selbständigere Klientinnen gedacht, die auf weniger Unterstützung angewiesen sind. Die Wohnungen sind nahe bei den Standorten gelegen, die Unterstützung der Klientinnen erfolgt je nach Bedarf und wird individuell geregelt. Die Dienstleistungen können punktuell und den Bedürfnissen der Klientin entsprechend in den Wohnhäusern bezogen werden.     

Bei dieser Wohnform schliesst die Klientin mit dem Heimgärten Aargau einen Pensionsvertrag ab. Die Heimgärten treten als Mieterin der Wohnung auf. Die Wohnungen sind möbliert.