Wohnen und Inklusion – lieber leben
lernen als gelebt zu werden.
In
Ergänzung zu den Plätzen in den Wohnhäusern in Aarau oder Brugg bieten die
Heimgärten Aargau mit dem «Erweiterten Wohnen» verschiedene zusätzliche abgestufte
Wohnformen in WG’s und Studios in der Nähe der Standorte an. Ziel ist es, die Klientinnen
zu fördern und ihnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen, so wie es die UNO-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Die
Klientin kann individuell nach ihren Bedürfnissen im Wohnhaus Dienstleistungen
beziehen wie Essen, Medikamente, Waschen, Freizeitangebote etc.
Bei dieser
Wohnform schliesst die Klientin mit den Heimgärten Aargau einen Pensionsvertrag
ab. Die Heimgärten treten als Mieterin der Wohnung auf. Die Wohnungen sind
möbliert. Der Klientin steht während dem Schritt in die Selbständigkeit eine
koordinierende Bezugsperson zur Seite. Eine IV-Rente bzw. eine IV-Anmeldung
ist Voraussetzung für den Eintritt ins «Erweiterte Wohnen».